Im Kanton Solothurn wird am 22. September 2024 über zwei Änderungen der Verfassung abgestimmt. Bei beiden empfehlen Regierung und Parlament ein JA !
Bei der ersten Anpassung soll zur Umsetzung des neuen Gebäudeversicherungsgesetzes Paragraph 99 der Verfassung geändert werden.
Die zweite Änderung betrifft den oder die Staatsschreibende(n). Bis anhin wurde der Staatsschreiber zu Beginn der Legislatur vom Kantonsrat gewählt, auch wenn der Staatschreiber primär für die Regierung arbeitete und deren Sitzungen protokollierte. Die Staatskanzlei war Stabsstelle der Regierung sowie des Kantonsrates. Dies führte wiederholt zu Unsicherheiten betreffend Zuständigkeiten. Neu soll die Regierung Anstellungsbehörde für die oder den Staatsschreibende(n) sein. Der Grundsatz der Gewaltentrennung für Kantons- und Regierungsrat wird somit gestärkt. Artikel 83 der Verfassung soll neu: lauten: "Die Staatskanzlei ist die Stabsstelle des Regierungsrates und gewährleistet Verbindung zum Kantonsrat. Sie wird vom Staatsschreiber geleitet"
Bild: Publiziert in der Solothurner Zeitung vom 10. September 2024