Während der Sommersession wurden im Kantonsrat Solothurn drei parteiübergreifende Anfragen zur Umsetzung des neuen Sexualstrafrechts eingereicht. Weshalb?
Im Sommer 2023 kam die Revision des Sexualstrafrechts zustande. Neu liegt eine Vergewaltigung oder ein sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung bereits dann vor, wenn das Opfer dem Täter durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist und dieser sich vorsätzlich über den geäusserten Willen des Opfers hinwegsetzt. Zudem wird die Definition der Vergewaltigung ausgeweitet. Der Tatbestand ist neu geschlechtsneutral formuliert und umfasst nicht nur den Beischlaf, sondern jegliche Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Weiter können verurteilte Personen bei Delikten gegen die sexuelle Integrität zum Besuch eines Lernprogramms verpflichtet werden.
Am 1. Juli 2024 ist dieses neue Sexualstrafrecht schweizweit in Kraft getreten. Die Kantone sind für die Organisation der Gerichte, die Rechtsprechung in Strafsachen sowie für die Polizei zuständig. Dementsprechend haben die Kantone eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Sexualstrafrechtsreform - so auch der Kanton Solothurn.
Wir sind gespannt auf die Antwort der Regierung!
Danke an unsere SP-Kantonsrät:innen @petitiangela @piccola_mela @kussechtundvogelfrei @kaelinneunerjehle @wyss.nicole.79, Franziska Rohner und Luzia Stocker